28. Januar 2019

Verpackungsgesetz: So verringern Sie als (Online-)Händler Ihre Ausgaben

Mit dem seit 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz (VerpackG) kommen für alle, die Waren verpacken und in den Verkehr bringen, einige Neuerungen auf sie zu. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie den dadurch entstehenden finanziellen Aufwand möglichst gering halten und Verpackungsmaterial einsparen können.

Hinweis: Eine Erläuterung des Gesetzes oder rechtliche Beratung stellt dieser Artikel ausdrücklich nicht dar.

Verpackungsgesetz ersetzt die bisher gültige Verpackungsordnung

Egal, ob Sie groß im Geschäft sind oder als kleiner Online-Händler gelegentlich Ware versenden: Das Gesetz verpflichtet jeden Erstinverkehrbringer von verpackter Ware dazu, sich an dem finanziellen Aufwand der (künftigen) Entsorgung zu beteiligen. Es löst die bis dahin geltende, nicht so strenge Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.

Welche Pflichten kommen auf Sie durch das VerpackG zu?

Für jeden Hersteller und Händler, der Verpackungs- und/oder Füllmaterial verwendet und somit in den Umlauf bringt, besteht eine Pflicht zur Systembeteiligung. Konkret bedeutet das, dass er mit einem System einen Vertrag abschließen muss, das sich um die Wiederverwertung und – falls nötig – fachgerechte Entsorgung kümmert. Die Umsetzung der Vorschriften überwacht und kontrolliert die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Primäres Ziel der verpflichtenden Registrierung bei einem System und der damit verbundenen Zahlungspflicht ist es, von vorne herein die Herstellung und das Inverkehrbringen von unnötigen Verpackungen zu vermeiden.

Die richtige Verpackungsart sorgt für einen optimalen Schutz der Ware

Selbstverständlich ist ein vollständiger Verzicht auf Verpackungen oft nicht möglich, schließlich muss die Ware beim Versand, Transport und Lagerung gegen

  • Verschmutzungen, Staub und Feuchtigkeit
  • Beschädigungen
  • Ungeziefer
  • unerlaubtem Zugriff

geschützt werden. Hier gilt es, die optimale Verpackungsart für das zu versendende Produkt zu finden – dann sparen Sie überflüssige Verpackungen und die damit einhergehende Abgabe für deren Anschaffung und Entsorgung ein.

Durchdachte Verkaufsverpackungen bieten viel mehr

Shrink sleeve

Es ist wirklich ratsam, sich als Kaufmann über die Verpackung der Gedanken zu machen. Eine gelungene Verkaufsverpackung wirkt verkaufsfördernd und verstärkt die Kundenbindung an das Produkt. Farbig bedruckte Schrumpffolien und Shrink Sleeves bieten die Möglichkeit, Ihr Produkte in Szene zu setzen und sind daher ein hervorragendes Werbemittel. Viele unterschätzen die Rolle von Versandverpackungen in der Werbepsychologie.

Mit passgenauen Folienverpackungen Verpackungsmaterial einsparen

Verpackungen aus Pappe haben im Allgemeinen einen besseren Ruf als solche aus Folie. Dabei übersehen viele, dass Kartonagen einen schlechteren ökologischen Fußabdruck besitzen, da

  • sie aufgrund des größeren Volumens mehr Platz bei Transport und Lagerung benötigen;
  • ihr Recyclinggrad wesentlich schlechter ist als der von Folie.

Nachhaltige Folienverpackungen sind keine Zukunftsmusik mehr und bieten weitere Vorteile. So gelingt eine platzsparende Verpackung am einfachsten mit Folie. Das gilt insbesondere auch bei wechselnden Produktgrößen, denn mit Folie lassen sich mühelos passgenaue Verpackungen herstellen. Bei konfektionierten Kartons ist das meist schwieriger.

Kartonagen selbst wiederverwerten

Vielleicht sind Sie für den Versand Ihrer Produkte auf Kartonverpackungen angewiesen und benötigen daher des Öfteren Füllmaterial, um den Innenraum auszupolstern. Hier bieten sich Kartonpolstermaschinen an, mit deren Hilfe Sie Verpackungspolster selbst herstellen. Auf diese Weise müssen Sie kein Füllmaterial zukaufen und sich nicht um die Entsorgung von Schachteln usw. kümmern.

Bedenken Sie dabei jedoch, dass das VerpackungG Sie auch bei Füllmaterial zur Kasse bittet. Je passgenauer die Verpackung für den Versand ist, desto weniger Füllmasse benötigen Sie und desto geringer fällt die finanzielle Beteiligung an der Wiederverwertung bzw. Entsorgung für Sie aus. Auch der Endverbraucher freut sich, da er weniger Verpackungsmüll in den Händen hält.

Informationen zu maßgeschneiderten Verpackungslösungen aus erster Hand

Das VerpackG hält jeden Hersteller und Kaufmann dazu an, möglichst wenig Verpackungen in den Verkehr zu bringen. Dafür sind effiziente und maßgeschneiderte Lösungen notwendig, die Ihnen Ihr Verpackungsexperte aufzeigt. Er sieht sich Ihre Situation genau an und findet gemeinsam mit Ihnen das passende Verpackungsmaterial und die dazugehörigen Maschinen. Sparen Sie auf diese Weise Verpackungsmaterial ein – und nutzen Sie das so eingesparte Geld beispielsweise für die Entwicklung neuer Ideen oder Produkte.

Beste Grüße aus Landsberg am Lech

Ihr Mathias Weileder

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