31. Juli 2019

Mikroplastik statt Kompostierung: Oxo-abbaubare Kunststoffe sind nicht „bio“

„Nicht überall, wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin“: Diese Erkenntnis lässt sich mittlerweile auch auf bestimmte Arten von Folien aus Polyolefin (POF) oder Polyethylen (PE) übertragen. Seit einiger Zeit sind POF- und PE-Folien aus oxo-abbaubarem Kunststoff (z.B. Mulchfolien in der Landwirtschaft) erhältlich, die sich nicht – wie allgemein angenommen und von den Herstellern zum Teil auch propagiert – vollständig zersetzen, mit der Folge, dass Mikroplastik entsteht. Dieses Thema führt mittlerweile zu hochpolitischen Diskussionen, und wir möchten Ihnen erläutern, warum oxo-abbaubare Kunststoffe so bedenklich sind.

Wie wird „biologisch abbaubar“ definiert?

Ein Stoff mit dieser Eigenschaft muss – ohne Festsetzung eines bestimmten Zeitraumes –  mithilfe von Mikroorganismen in Anwesenheit von Luftsauerstoff zu

  • Wasser
  • Kohlendioxid
  • Biomasse
  • Mineralien

oder unter Luftabschluss zu

  • Kohlendioxid
  • Methan
  • Biomasse
  • Mineralien

zerfallen können. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist dieser Prozess der optimale, da der Stoff wieder vollständig der Natur zugeführt wird.

Die Absicht hinter den oxo-abbaubaren Kunststoffen war gut

Die schier unendlichen Mengen an Plastikmüll und die absehbare Endlichkeit der fossilen Ressourcen führten ab den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts einerseits zu einer Rückbesinnung auf regenerative Materialien, die schon vor den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts Verwendung fanden.

Andererseits erfolgte eine Weiterentwicklung von konventionellen (= fossilen) Kunststoffen mit dem Ziel, diese umweltverträglicher zu gestalten. Daraus entstanden unter anderem die oxo-abbaubaren Kunststoffe, welche zwar aus herkömmlichen Materialien wie PE oder POF bestehen, jedoch zusätzlich mit Metallionen (z.B. Eisen) versetzt werden. Da Metall bekanntlich oxidiert (d.h. rostet), zerfällt der Kunststoff schneller – so die Idee.

Fragmentierung ist nicht dasselbe wie biologischer Abbau

Oxo-abbaubare Kunststoffe fallen durchaus unter die Kategorie „abbaubar“, aber eben nur bis zu einem gewissen Grad, und „biologisch (und somit vollständig) abbaubar“ trifft auf sie nicht zu: Eine organische Verwertung mittels Mikroorganismen ist bei ihnen nicht möglich.

Unter optimalen Bedingungen fallen diese Kunststoffe innerhalb von drei Monaten in Kleinstteile auseinander, sodass höchst umstrittenes Mikroplastik entsteht, das sich nicht weiter zersetzt. In einer Studie (Feuilloley et al. 2005) aus dem Jahr 2005, die den Zersetzungsprozess von oxo-abbaubaren Kunststoffen verfolgte, belief sich der nach Ablauf eines Jahres gemessene Wert auf magere 15 Prozent.

Das (gerechtfertigte) Verbot von oxo-abbaubaren Kunststoffen in der EU rückt näher

Verbot von oxo-abbaubaren Kunststoffen in der EU

Die EU-Kommission erkennt zwar an, dass sich oxo-abbaubarer Kunststoff (in der Regel) schneller zersetzt als konventioneller, hegt aber Zweifel an ihrem vollständigen Zerfall, vor allem in Deponien, der freien Umwelt und der Meeresumwelt.[1] Daher plädiert sie für ein Verbot fragmentierbarer Kunststoffe im Allgemeinen –auch solche mit enzymbasierten Additiven fallen darunter – und erarbeitet derzeit (Stand Juli 2019) eine Regelung, die ihre Verbreitung und Nutzung untersagt.

Das Problem mit der Benennung

Die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von verschiedenen „nachhaltigen“ Kunststoffen fangen schon bei den Begrifflichkeiten an, denn weder

  • „Biokunststoff“ noch
  • „Biopolymer“,
  • „Kunststoff aus nachwachsenden (= bio-basierten) Rohstoffen“ oder
  • „biologisch abbaubarer Kunststoff“

sind offiziell definiert oder geschützt. Daraus ergibt sich das Problem, dass diese Begriffe auf viele Arten von Kunststoffen, die auf unterschiedlichsten Materialzusammensetzungen basieren, Anwendung finden.

Auch konventionelle Kunststoffe können biologisch abbaubar sein

Zu den Problemen hinsichtlich der Bezeichnung kommt erschwerend hinzu, dass die Abbaufähigkeit nicht unbedingt von den Ausgangsstoffen abhängt, sondern eher vom molekularen Aufbau des Kunststoffs. Daraus ergeben sich zwei wichtige Konsequenzen, die der Allgemeinheit oftmals gar nicht bewusst sind:

  1. Produkte (Kunststoffe) aus nachwachsenden Rohstoffen sind unterschiedlich biologisch abbaubar.
  2. Abbaubare Produkte aus Kunststoff müssen nicht zwangsläufig aus bio-basierten Ausgangsstoffen bestehen.

Ein konkretes Beispiel: Bio-PE ist zwar ein bio-basierter Kunststoff, aber nicht biologisch abbaubar.

Fazit: „Legaler Etikettenschwindel“ bei oxo-abbaubaren Kunststoffen

Das Versprechen der Hersteller, dass es sich bei fragmentierbarem Kunststoff um umweltfreundliches Material handelt, ist nicht haltbar. Dennoch haftet diesen Kunststoffen das Etikett „Bio“ an, was an der Bezeichnung „oxo-abbaubar“ liegt, die positive Konnotationen hervorruft. Bleibt nur zu hoffen, dass möglichst bald und weltweit Regelungen bzw. Gesetze in Kraft treten, die die Verbreitung dieser Kunststoffe unterbinden.

Herzliche Grüße aus Landsberg am Lech
Ihr Mathias Weileder

Bild 1: © Fotolia, Fastridd, Nr. 274315675
Bild 2: © Fotolia, Sergey Ilin, Nr. 247161034


[1] Siehe http://ec.europa.eu/environment/circular-economy/pdf/oxo-plastics.pdf, Zugriff am 17.07.2019.