
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine EU-Verordnung zur Vereinheitlichung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt schrittweise nationale Regelungen wie das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden – sie gilt direkt.
Quellen:
Die PPWR verfolgt mehrere zentrale Ziele:
Sie ist Teil des European Green Deal und des Circular Economy Action Plan.
Quellen:
Die PPWR tritt am 12. August 2026 in Kraft.
Bestimmte Anforderungen – insbesondere zur Recyclingfähigkeit – gelten jedoch erst ab 2030 verbindlich.
Quelle: EUR-Lex – Veröffentlichung der PPWR
https://eur-lex.europa.eu
Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen künftig:
Die Anforderungen betreffen Hersteller, Importeure und Händler.
Quellen:
Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die offiziell als recyclingfähig gelten.
Recyclingfähigkeit bedeutet:
Für Schrumpffolien aus Polyolefin (POF) gilt:
Als Monomaterial gelten sie grundsätzlich als gut recyclingfähig – entscheidend ist künftig der formale Nachweis.
Quellen:
Die PPWR verlangt, dass Verpackungen nur in dem Umfang eingesetzt werden, der technisch notwendig ist. Übermäßige oder unnötige Verpackungen („Overpackaging“) sollen vermieden werden.
Für flexible Verpackungen wie Schrumpffolien bedeutet das:
Quellen:
Ja. Die PPWR sieht verbindliche Mindestrezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen vor.
Aktuell betreffen konkrete Quoten insbesondere:
Für flexible Kunststoffverpackungen wie Schrumpffolien werden die konkreten Quoten noch EU-weit konkretisiert.
Quellen:
Ab dem 12. August 2026 gelten neue Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen.
Standard-Polyolefin-Schrumpffolien gelten üblicherweise als PFAS-frei. Relevanz besteht insbesondere bei speziellen Beschichtungen oder Barrieresystemen.
Quellen:
Die PPWR führt EU-weit harmonisierte Kennzeichnungen ein:
Die genauen grafischen Vorgaben werden in Durchführungsrechtsakten der EU festgelegt.
Quelle:
EUR-Lex – Implementing Acts:
https://eur-lex.europa.eu
Für Unternehmen, die Schrumpffolie einsetzen, sind vor allem relevant:
Die technischen Eigenschaften der Folie ändern sich nicht – die regulatorischen Anforderungen an Dokumentation und Transparenz nehmen jedoch zu.
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Tragen Sie einfach die Abmessungen Ihrer Verpackungseinheit (VE), sowie optional deren Anzahl ein:
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