EU-Verpackungs­verordnung (PPWR) Häufige Fragen und Antworten

FAQ – Häufige Fragen zur EU-Verpackungsverordnung

Was ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine EU-Verordnung zur Vereinheitlichung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt schrittweise nationale Regelungen wie das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden – sie gilt direkt.

Quellen:

Die PPWR verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Reduktion von Verpackungsabfällen
  • Verbesserung der Recyclingfähigkeit
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft
  • Einführung verbindlicher Rezyklatanteile
  • EU-weite Harmonisierung der Kennzeichnung

Sie ist Teil des European Green Deal und des Circular Economy Action Plan.

Quellen:

Die PPWR tritt am 12. August 2026 in Kraft.
Bestimmte Anforderungen – insbesondere zur Recyclingfähigkeit – gelten jedoch erst ab 2030 verbindlich.

Quelle: EUR-Lex – Veröffentlichung der PPWR
https://eur-lex.europa.eu

Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen künftig:

  • Recyclingfähigkeit nachweisen
  • Materialzusammensetzungen dokumentieren
  • Konformitätsbewertungen durchführen
  • EPR-Vorgaben (Extended Producer Responsibility) erfüllen
  • sich in einem zentralen EU-System registrieren


Die Anforderungen betreffen Hersteller, Importeure und Händler.

Quellen:

Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die offiziell als recyclingfähig gelten.

Recyclingfähigkeit bedeutet:

  • Sortierbarkeit im bestehenden Sammelsystem
  • Technische Verwertbarkeit
  • Dokumentierte Konformitätsbewertung

Für Schrumpffolien aus Polyolefin (POF) gilt:
Als Monomaterial gelten sie grundsätzlich als gut recyclingfähig – entscheidend ist künftig der formale Nachweis.

Quellen:

Die PPWR verlangt, dass Verpackungen nur in dem Umfang eingesetzt werden, der technisch notwendig ist. Übermäßige oder unnötige Verpackungen („Overpackaging“) sollen vermieden werden.

Für flexible Verpackungen wie Schrumpffolien bedeutet das:

  • Wandstärken müssen technisch begründbar sein
  • Materialeinsatz ist zu optimieren
  • unnötige Zusatzverpackungen sind zu vermeiden

Quellen:

  • Europäische Kommission – Packaging Policy
  • IHK-Praxishinweise zur PPWR

Ja. Die PPWR sieht verbindliche Mindestrezyklatanteile für bestimmte Kunststoffverpackungen vor.

Aktuell betreffen konkrete Quoten insbesondere:

  • PET
  • PE
  • PP
  • vor allem im Bereich starrer Verpackungen

Für flexible Kunststoffverpackungen wie Schrumpffolien werden die konkreten Quoten noch EU-weit konkretisiert.

Quellen:

Ab dem 12. August 2026 gelten neue Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen.

Standard-Polyolefin-Schrumpffolien gelten üblicherweise als PFAS-frei. Relevanz besteht insbesondere bei speziellen Beschichtungen oder Barrieresystemen.

Quellen:

Die PPWR führt EU-weit harmonisierte Kennzeichnungen ein:

  • Einheitliche Materialcodes
  • Standardisierte Recycling-Piktogramme
  • perspektivisch digitale Kennzeichnung (z. B. QR-Codes)

Die genauen grafischen Vorgaben werden in Durchführungsrechtsakten der EU festgelegt.

Quelle:
EUR-Lex – Implementing Acts:
https://eur-lex.europa.eu

Für Unternehmen, die Schrumpffolie einsetzen, sind vor allem relevant:

  • Nachweis der Recyclingfähigkeit
  • Prüfung der Wandstärken (Minimierungsgebot)
  • mögliche Integration von Rezyklatanteilen
  • Anpassung der Materialkennzeichnung

Die technischen Eigenschaften der Folie ändern sich nicht – die regulatorischen Anforderungen an Dokumentation und Transparenz nehmen jedoch zu.

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